Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Melex-Service

1. Das Glar Conference & SPA Hotel mit Sitz in Wisełka, ul. Sosnowa 15, bietet im Rahmen seines Angebots an die Gäste des Hotels einen kostenlosen Service für die Beförderung von Personen zum Strand und vom Strand zum Hotel, im Folgenden Service genannt, zu den in diesen Geschäftsbedingungen genannten Bedingungen an.

2. Der Service dauert etwa 25 Minuten und wird auf einer genau festgelegten Strecke in genau festgelegten Zyklen durchgeführt. Der Service wird von einem Fahrer mit einem Elektrofahrzeug erbracht.

Transport zum Strand:

10:00 – Transport zum Strand vom Hotel

10:30 – Transport zum Strand vom Hotel

11:00 – Transport zum Strand vom Hotel

11:30 – Transport zum Strand vom Hotel

Transport vom Strand:

15:00 – Transport vom Strand zum Hotel

15:30 – Transport vom Strand zum Hotel

16:00 – Transport vom Strand zum Hotel

16:30 – Transport vom Strand zum Hotel

3. Die Leistungen werden zwischen 10:00 und 11:30 Uhr und zwischen 15:00 und 16:30 Uhr erbracht, sofern geeignete Wetterbedingungen vorliegen.

4. Die Abholstelle ist der Eingang des Hotels GLAR im Falle der Beförderung zum Strand und der Eingang des Strandes am „Karczma na Wydmach“ im Falle der Beförderung zum Hotel.

5. Die Inanspruchnahme der Dienstleistung berechtigt maximal 5 Personen + Fahrer gleichzeitig zur Fahrt in einem Elektrofahrzeug mit einem Fahrer gemäß den hier genannten Bedingungen.

6. Der Service kann von Personen genutzt werden, die mindestens 7 Jahre alt sind. Minderjährige unter 18 Jahren, die den Service nutzen, bleiben zu jeder Zeit in der Obhut ihrer Erziehungsberechtigten. Das GLAR Conference & SPA Hotel übernimmt keine Aufsichtspflicht für die im ersten Satz genannten Personen während des Dienstes. Die Aufsichtspersonen sind verpflichtet, während der gesamten Dauer des Dienstes bei den in Satz 1 genannten Personen zu bleiben und auf sie aufzupassen sowie das Verhalten ihrer Schützlinge während dieser Zeit zu überwachen. Es ist untersagt, mit Kindern „auf den Knien“ zu fahren.

7. Während der Beförderung müssen die Nutzer des Dienstes gleichmäßig auf den Sitzen sitzen und sich an den Handläufen festhalten; es ist verboten, außerhalb des Fahrzeugs zu balancieren, sich anzulehnen oder Körperteile zu entblößen. Die Nutzer des Dienstes sind verpflichtet, den Anweisungen des Fahrers Folge zu leisten.

8. Personen, die den Service in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, diese Ordnung und die allgemeine Ordnung des Nationalparks Wolin zu beachten.

9. Die Personen, die an der Fahrt mit dem vom Fahrer gelenkten Elektrofahrzeug teilnehmen, bestätigen ihre Kenntnis dieser Ordnung.

10. Bei der Nutzung des Dienstes ist den Anweisungen des Fahrers, der das Fahrzeug bedient, Folge zu leisten.

11. Das Hotel haftet nicht für die Folgen von Unfällen, die darauf zurückzuführen sind, dass die Teilnehmer die Regeln und Vorschriften sowie die Anweisungen des Fahrers nicht befolgt haben.

12. Das Hotel behält sich das Recht vor, eine behinderte Person, die kein Gast des Hotels ist, auf der ausgewiesenen Strecke abzuholen, falls Plätze im Elektrofahrzeug verfügbar sind.

13. Das Hotel behält sich das Recht vor, Änderungen an diesen Geschäftsbedingungen vorzunehmen.

Der Service wird vom 20. Juni bis zum 30. September 2025 angeboten.