Allgemeine Geschäftsbedingungen des GLAR Conference & SPA Hotels

§ 1 Gegenstand der Regelung

• Die Regelung legt die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen durch das Hotel fest. Die Regelung ist integraler Bestandteil des Vertrags, durch den das Zimmer im Hotel gemietet wird und die Nutzung der Hotelservices erfolgt. Die Regelung ist im Hotelrezeption einsehbar und gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände aufhalten. Mit der Nutzung der Hotelservices bestätigt der Gast, dass er die Bedingungen der Regelung kennt und akzeptiert.

§ 2 Hotelnacht

• Das Hotelzimmer wird pro Nacht vermietet. Die Hotelnacht beginnt um 16:00 Uhr am Ankunftstag und endet um 11:00 Uhr am nächsten Tag.

• Der Hotelgast sollte die Aufenthaltsdauer angeben, andernfalls gilt das Zimmer als für eine Nacht vermietet.

• Der Wunsch, den Aufenthalt über den in der Ankunftszeit angegebenen Zeitraum hinaus zu verlängern, ist der Rezeption bis 9:00 Uhr am Tag, an dem die Miete endet, mitzuteilen. Das Hotel berücksichtigt den Verlängerungswunsch je nach Verfügbarkeit der Zimmer. Das Hotel behält sich das Recht vor, die Verlängerung abzulehnen, wenn die volle Bezahlung des bisherigen Aufenthalts nicht erfolgt ist oder die Hotelregeln grob verletzt wurden.

• Das Verweilen im Zimmer oder das Hinterlassen von Gegenständen nach 11:00 Uhr gilt als Verlängerung des Aufenthalts und ist kostenpflichtig nach Tagespreis. Falls keine freien Zimmer vorhanden sind, werden Gegenstände, die im Zimmer verbleiben, während der Abwesenheit des Gastes deponiert.

§ 3 Reservierung und Anmeldung

• Die Anmeldung des Gastes im Hotel erfolgt durch Vorlage eines Lichtbildausweises und Unterschrift auf der Meldkarte.

• Der Gast darf das Zimmer nicht an Dritte weitergeben, auch wenn die fällige Gebühr bereits bezahlt wurde.

• Die Rezeption gibt bei jeder Ankunft den Zimmerschlüssel nach Vorlage eines Ausweises des registrierten Gastes aus. Aus Sicherheitsgründen sollte der Gast die Rezeption umgehend über den Verlust der Karte/des Schlüssels informieren.

• Nicht angemeldete Personen dürfen das Hotelzimmer zwischen 7:00 und 22:00 Uhr besuchen. Das Verweilen nicht angemeldeter Personen nach 22:00 Uhr gilt als Zustimmung des Mieters, zusätzliche Personen gegen Gebühr im Zimmer unterzubringen. Das Aufbuchen erfolgt nach den Hotelpreisen.

• Das Hotel kann die Annahme eines Gastes, der unter Einfluss von Alkohol, Drogen steht, aggressiv ist oder die Sicherheits- und Hygieneregeln verletzt, ablehnen. Das Hotel kann den Aufenthalt eines Gastes, der gegen die Regeln verstößt und dem Hotel schadet oder andere Gäste stört, verkürzen.

• Bei der Anmeldung kann das Hotel eine Kreditkartenautorisierung oder eine Kaution in Höhe des Gesamtpreises des Aufenthalts sowie einen zusätzlichen Betrag für eventuelle Ausgaben im Rahmen des Hotelkontos vornehmen. Die Bezahlung erfolgt im Voraus, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

• Der Gast ist für die Begleichung aller während des Aufenthalts anfallenden Zahlungen verantwortlich. Der Gast ermächtigt das Hotel, seine Kredit- oder Debitkarte für nicht bezahlte Hotelservices zu belasten.

• Das Hotel hat ein gesetzliches Pfandrecht an Gegenständen, die vom Gast in das Objekt eingebracht werden, bei Zahlungsverzug oder Nichtzahlung für zusätzliche Dienstleistungen.

• Bei Stornierung des bezahlten Aufenthalts während des Aufenthalts werden keine Gebühren für die verbleibenden Nächte erstattet.

§ 4 Dienstleistungen

• Bei Beanstandungen bezüglich der Servicequalität bitten wir, diese umgehend den Rezeptionmitarbeitern mitzuteilen, um eine sofortige Reaktion zu ermöglichen.

• Das Hotel ist verpflichtet, den Gästen folgende Bedingungen zu gewährleisten:

- Bedingungen für eine vollständige und ungestörte Erholung,

- Sicherheit des Aufenthalts, einschließlich der Wahrung der Vertraulichkeit der Gästeinformationen,

- professionelle Betreuung im Rahmen der angebotenen Dienstleistungen,

- Zimmerreinigung und notwendige Reparaturen während der Abwesenheit des Gastes, bei Anwesenheit nur auf Wunsch.

• Auf Wunsch des Hotels werden folgende Dienstleistungen erbracht:

- Gepäckaufbewahrung, das Hotel kann die Annahme von Gepäck außerhalb der Aufenthaltsdaten oder Gegenständen, die kein persönliches Gepäck sind, ablehnen,

- Weckdienst zu einer bestimmten Uhrzeit,

- Bestellung von Taxis.

§ 5 Haftung des Hotels

• Das Hotel haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die von den Nutzern seiner Dienstleistungen im Rahmen der §§ 846-849 BGB eingebracht wurden. Der Gast sollte den Empfang bei Schadensfällen unverzüglich informieren. Die Haftung des Hotels für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Wertpapieren oder wissenschaftlich oder künstlerisch wertvollen Gegenständen ist begrenzt, wenn diese Gegenstände nicht in Verwahrung genommen wurden. Das Hotel kann die Aufbewahrung dieser Gegenstände ablehnen, wenn sie die Sicherheit gefährden oder den Wert (über 50.000 PLN) oder den Platzbedarf übersteigen.

• Das Hotel verfügt über einen Parkplatz. Die Nutzung des Hotelparkplatzes ist kostenpflichtig. Es gelten die Parkregeln.

• Im Hotel ist eine Videoüberwachung installiert, die die Sicherheit der Gäste und Mitarbeiter gewährleistet.

§ 6 Verantwortung der Gäste

• Kinder unter 12 Jahren müssen ständig von Eltern/Betreuern beaufsichtigt werden. Minderjährige dürfen sich im Hotel nur in Begleitung eines Erwachsenen oder gesetzlichen Vertreters anmelden.

• Die gesetzlichen Vertreter haften materiell für Schäden, die durch Kinder verursacht werden.

• Der Gast trägt die volle materielle und rechtliche Verantwortung für Schäden oder Zerstörungen an der Einrichtung und technischen Geräten des Objekts, die durch ihn, seine Begleitpersonen (insbesondere Kinder) oder Besucher verursacht wurden. Das Hotel behält sich das Recht vor, den Kreditkarten- oder Debitkarten des Gastes auch nach dessen Abreise für verursachte Schäden zu belasten. Der Gast sollte den Empfang bei Schadensfällen unverzüglich informieren.

• Der Gast ist verpflichtet, das Hotelzimmer und die Geräte im Zimmer sowie im gesamten Hotel entsprechend ihrer Bestimmung zu verwenden. Änderungen an den Zimmern oder der Ausstattung, die die Funktionalität oder Sicherheit beeinträchtigen, sind untersagt.

• Beim Verlassen des Zimmers sollte der Gast sicherstellen, dass die Eingangstüren und Fenster geschlossen sind, und aus Sicherheitsgründen den Fernseher ausschalten, das Licht löschen und die Wasserhähne zudrehen.

• Aus Brandschutzgründen ist das Verwenden von Kerzen, Heizgeräten und anderen nicht zur Zimmerausstattung gehörenden Geräten in den Hotelzimmern verboten. Das gilt nicht für Ladegeräte und Netzteile von Computern.

• In den Hotelzimmern dürfen keine gefährlichen Stoffe wie Waffen, Munition, leicht entflammbare, explosive oder leuchtende Materialien aufbewahrt werden.

• Aus hygienisch-epidemiologischen Gründen lagert die Hotelgastronomie keine Lebensmittel der Gäste und die Mitarbeiter geben keine Medikamente aus.

• Bei unberechtigtem Auslösen des Feueralarms, z.B. durch Zerschlagen der Notfallglasscheibe, was zum Eintreffen der Feuerwehr führt, trägt die verantwortliche Person alle Kosten. Dies gilt auch für die Höhe des Bußgeldes, das vom Feuerwehrkommandanten verhängt wird, der aufgrund von Handlungen des Gastes zum Einsatz gerufen wurde.

§ 7 Fundgegenstände

• Persönliche Gegenstände, die im Zimmer vom Gast hinterlassen werden, werden auf dessen Wunsch und Kosten an die angegebene Adresse versandt, nachdem die Person des Eigentümers bestätigt wurde. Bei Nichtabholung bewahrt das Hotel die Gegenstände drei Monate auf und übergibt sie nach Ablauf an wohltätige Zwecke oder für die öffentliche Nutzung. Das Hotel lagert keine Lebensmittel oder Medikamente – diese werden sofort entsorgt.

§ 8 Nachtruhe

• Die Nachtruhe im Hotel gilt von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr des nächsten Tages. Das Verhalten der Gäste und Nutzer der Hotelservices darf den ruhigen Aufenthalt anderer Gäste nicht stören.

• Das Hotel behält sich das Recht vor, Feierlichkeiten auch nachts zu veranstalten.

§ 9 Sonstige Bestimmungen

• Das Hotel erlaubt Haustiere in ausgewählten Zimmern. Es fällt eine tägliche Gebühr an. Haustiere dürfen nicht in das Restaurant, den Spielraum, den Fitnessraum, den Poolbereich oder den Spa-Bereich mitgenommen werden. Für Schäden und Verschmutzungen durch den Hund ist der Besitzer verantwortlich. Der Besitzer muss das Tier so halten, dass es keine Gefahr für andere Gäste und das Personal darstellt. Der Gast ist verpflichtet, alle Hinterlassenschaften des Tieres im Hotel zu entfernen.

• Das Rauchen ist in den Hotelzimmern und im gesamten Hotelbereich verboten. Verstöße gegen das Rauchverbot, einschließlich Zigaretten, E-Zigaretten und andere Tabakwaren, führen zu einer Gebühr von 1000 PLN für die Entaromatisierung. Rauchen ist nur an ausgewiesenen Außenstellen erlaubt.

• Alkohol darf nur in der Hotelrestaurant und Bar konsumiert werden.

• Das Betreiben von Verkaufs- und Verkaufsständen im Hotel ist verboten.

• Der Gast verpflichtet sich, bei der Nutzung des Internetdienstes in öffentlichen Netzwerken die geltenden Gesetze einzuhalten, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder Inhalte, die gesetzeswidrig sind, zu propagieren. Der Gast verpflichtet sich insbesondere:

- den Internetdienst entsprechend seiner Bestimmung zu nutzen,

- keine Handlungen vorzunehmen, die die Infrastruktur des Objekts stören oder negative Folgen für andere Nutzer des Telekommunikationsnetzes haben,

- sicherzustellen, dass die Nutzung des Dienstes durch den Gast die Fähigkeit des Hotels, den Dienst bereitzustellen oder das Netzwerk und seine Komponenten zu überwachen, nicht einschränkt.

• Alle anderen Fragen werden durch die internen Verfahren des Hotels geregelt.

• Bei Verstößen des Gastes gegen die Bestimmungen dieser Regelung ist das Hotel berechtigt, den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Zeit zu kündigen. Der Gast ist verpflichtet, den Anweisungen des Hotelpersonals unverzüglich Folge zu leisten, die fälligen Zahlungen zu leisten und eventuelle Schäden zu bezahlen sowie das Hotelgelände zu verlassen.

- Für Gäste, die mit dem Auto anreisen, und für Bustouristengruppen wurde eine gekennzeichnete, überdachte Zufahrt zum Hotel mit einem temporären Halt (bis zu 10 Minuten) für die Anmeldung eingerichtet.

Vorschriften für den Aufenthalt von Tieren im GLAR Conference & SPA Hotel

§ 1 HAUSTIERE IM HOTEL

1. Auf dem Gelände des Hotels sind nur Hunde erlaubt, sofern die vom Hotel in diesen Bestimmungen festgelegten Regeln eingehalten wurden. Bitte beachten Sie, dass andere Haustiere aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Grundstück bleiben dürfen.

2. Das Hotel behält sich das Recht vor, Hunde, deren Rasse allgemein als gefährlich oder aggressiv angesehen wird, sowie Hunde mit einem Gewicht von mehr als 20 kg abzulehnen.

3. Ein Aufenthalt mit Hunden ist nur nach individuellem Kontakt und Zustimmung des Hotels, mit dem Hund zu bleiben, möglich.

4. Die Unterbringung von Hotelgästen, die mit einem Hund anreisen, ist nur in den dafür vorgesehenen Zimmern in einem separaten Teil des Hotels möglich. Falls der Aufenthalt mit dem Hund nicht im Voraus angekündigt wurde und keine bestimmten Zimmer vorhanden sind, ist ein Aufenthalt mit dem Hund nicht möglich.

§ 2 BUCHUNG EINES AUFENTHALTS EINES HOTELGASTES MIT HUND

1. Voraussetzung für die Aufnahme in das Hotel ist, dass bei der Buchung die Ankunft mit dem Hund unter Angabe der Rasse und des Gewichts des Hundes sowie der Bestätigung dieser Reservierung durch das Hotel gemeldet wird.

2. Das Hotel akzeptiert nur Gäste mit gesunden Hunden mit einem Gesundheitsbuch mit Bestätigung der aktuellen Impfungen und Entwurmungen. Der Besitzer des Haustiers ist verpflichtet, während seines Aufenthalts im Hotel ein aktuelles Gesundheitsbuch für Haustiere zu haben und dieses auf Anfrage des Personals vorzulegen.

3. Bei der Ankunft im Hotel erklärt der Besitzer des Hundes, dass das Tier gesund ist und keine Gefahr für andere Personen und Hunde im Hotel darstellt, und akzeptiert die Bestimmungen dieser Vorschriften, indem er eine Erklärung zum Inhalt der Anlage zu den Vorschriften unterzeichnet.

§ 3 REGELN FÜR DEN AUFENTHALT EINES HUNDES IM HOTEL

1. Hunde, deren Aufenthalt bei der Reservierung angegeben wurde, dürfen von ihrem Besitzer ins Hotel gebracht und nur in den Zimmern der Eigentümer gehalten werden.

2. Bei Aufenthalten in den öffentlichen Bereichen des Hotels ist der Besitzer verpflichtet, den Hund an der Leine und einem Maulkorb zu führen.

3. Es ist absolut verboten, den Hund in Restaurants, Kinderspielzimmer, Fitnessstudios, SPA-Zonen und Freizeitbereiche, einschließlich Terrassen am Ufer des Wisełka-Sees, einzuführen.

4. Der Besitzer des Hundes ist verpflichtet, den vom Tier hinterlassenen Kot sowohl im Zimmer als auch in den öffentlichen Bereichen des Gebäudes und in der Umgebung des Hotels zu reinigen. Die Verpflichtung, Verunreinigungen nach dem Blindenhund zu entfernen, gilt nicht für blinde und/oder im Rollstuhl sitzende Personen.

5. Es ist nicht gestattet, die Hotelbettwäsche, Handtücher und Geschirr für die Bedürfnisse des Hundes zu verwenden. Der Hund ist auf dem Bett, den Sofas und Sesseln, die zur Ausstattung des Hotels gehören, nicht erlaubt.

6. Der Besitzer ist verpflichtet, sein eigenes Bettzeug und Schüsseln für Wasser und Futter für den Hund mitzubringen. Der Besitzer bietet dem Hund Zugang zu frischem Wasser und Futter.

7. Wenn Sie den Hund alleine im Zimmer lassen, lassen Sie den Aufhänger am Türgriff an der Außenseite der Tür stehen „Mein Haustier ist im Zimmer“.

8. Der Besitzer ist dafür verantwortlich, dass sein Hund im Zimmer ruhig ist und die Ruhe der anderen Gäste des Hotels nicht beeinträchtigt wird. Der Hund sollte nicht alleine im Zimmer gelassen werden, wenn er während dieser Zeit die Ruhe anderer Gäste stört und es länger als 20 Minuten dauert.

9. Bei wiederholten Beschwerden von Hotelgästen oder Mitarbeitern behält sich das Hotel das Recht vor, die Entfernung des Hundes aus dem Hotel zu verlangen. Unter extremen Bedingungen, wenn der Kontakt mit dem Eigentümer nicht möglich ist, behält sich das Hotel das Recht vor, das Zimmer zu betreten, auch mit Unterstützung geeigneter Dienste, und den Hund zum nächstgelegenen Tierheim zu bringen. Alle Kosten, die sich aus den oben genannten Maßnahmen ergeben, werden vom Besitzer des Tieres getragen.

10. Die Reinigung des Zimmers, in dem sich der Hund aufhält, erfolgt aus Sicherheitsgründen nur in Anwesenheit des Besitzers oder während der Abwesenheit des Hundes im Zimmer. Um die Zeit zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an das Hotelpersonal.

11. Der Besitzer ist verpflichtet, die Leine mit dem Hund auf der Terrasse an einem speziellen Haken zu befestigen, der im unteren Teil der Terrasse angebracht ist.

§ 4 GEBÜHREN FÜR DEN AUFENTHALT EINES HUNDES IM HOTEL

1. Der Aufenthalt jedes Hundes im Hotel ist kostenpflichtig.

2. Die Gebühr für den Aufenthalt eines Hundes im Hotel beträgt entsprechend:

a) kleine Hunde bis zu 10 kg — 90 PLN pro Tag;

b) große Hunde über 10 kg - 150 PLN pro Tag.

3. Falls Sie die Rezeption des Hotels nicht über den Besitz eines Hundes im Hotel informieren:

a) Für den Aufenthalt des Hundes wird eine Gebühr in Höhe von 150% der unter Punkt 2 angegebenen Gebühr erhoben.

b) Der Hotelgast ist verpflichtet, das Zimmer zu wechseln, indem er ein Zimmer belegt, das für den Aufenthalt mit Hunden vorgesehen ist;

c) Der Hotelgast zahlt eine Pauschalgebühr von 500 PLN für die Sterilisation des belegten Zimmers, das nicht für den Aufenthalt mit dem Hund vorgesehen ist.

4. Wenn die Matratze, der Teppich oder andere Ausstattungen des Zimmers, in dem sich der Hund aufhält, oder Teile der Ausstattung des Hotels und seiner Umgebung durch den Hund verschmutzt (Haare, Schlamm) oder beschädigt werden, dies gilt auch für die Vegetation auf dem Gelände, ist der Eigentümer verpflichtet, die Kosten für deren Reparatur oder Ersatz durch neue auf der Grundlage der Bewertung des Hotels zu übernehmen.

5. Die Pauschalkosten für den Ersatz der durch den Hund verschmutzten/zerstörten Hotelbettwäsche belaufen sich auf 400 PLN.

6. Der Besitzer des Hundes ist materiell verantwortlich für alle von ihm verursachten Schäden, sowohl am Eigentum des Hotels als auch an anderen Hotelgästen.

7. Im Gefahrenfall, der sich aus dem Aufenthalt des Hundes im Hotel ergibt, trägt der Hundebesitzer alle Kosten für die Inanspruchnahme der entsprechenden Dienste beim Hotel und den möglichen Aufenthalt des Hundes im Tierheim.

§ 5 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Der Besitzer des Hundes ist verpflichtet, die Hotelbestimmungen zur Wahrung der Nachtruhe im Hotel einzuhalten und die Ruhe anderer Hotelgäste und anderer Hunde, die sich im Hotel aufhalten, nicht zu stören.

2. Bei wiederholten Beschwerden anderer Hotelgäste über den Aufenthalt des Hundes im Hotel und die Nichteinhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich das Hotel das Recht vor, den Aufenthalt mit dem Hund sofort zu beenden, ohne die bezahlte Zahlung für den Aufenthalt zurückzuerstatten.

3. Der Eigentümer erklärt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Parken

• Mit dem Betreten des Parkplatzes erklärt sich der Fahrzeugnutzer mit den Bedingungen dieser Vorschriften einverstanden und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

• Der Hotelparkplatz umfasst separate oberirdische Parkplätze und Parkplätze in der Tiefgarage.

• Das Parken wird gemäß der angegebenen Preisliste bezahlt, die an der Rezeption des Hotels erhältlich ist. Für Hotelgäste wird eine Tagesgebühr auf dem Parkplatz erhoben.

• Im Falle der Nichtzahlung der Gebühr kann das Hotel alle Maßnahmen ergreifen, um den Abschluss des Mietvertrags für den Parkplatz zu dokumentieren und die Forderungen auf der Grundlage der allgemeinen Vorschriften geltend zu machen.

• Die Tiefgarage ist ein überwachter, bewachter Parkplatz. Das Parken in der Tiefgarage ist ein überwachter, bewachter Parkplatz.

• Die Nutzer sind verpflichtet, Fahrzeuge an dafür vorgesehenen Orten zu parken, mit Ausnahme der als reserviert markierten Plätze. Das Parken von Fahrzeugen außerhalb von Parkplätzen ist nicht gestattet.

• Es ist nicht gestattet, Fahrzeuge auf Parkplätzen zu parken, die für Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, es sei denn für Fahrzeugnutzer mit einem gültigen Parkausweis gemäß Artikel 8 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes, der an einer gut sichtbaren Stelle hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht ist.

• Das auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeug muss bei ausgeschaltetem Motor repariert und mit einem Schlüssel verriegelt werden.

• Der Fahrzeugnutzer haftet für Schäden, die durch das Fahrzeug verursacht werden, einschließlich der Verunreinigung des Parkplatzes.

• Der Nutzer haftet für Schäden, die durch die ihn begleitenden Personen verursacht werden.

• Es besteht ein absolutes Einfahrtsverbot für Fahrzeuge, die brennbare, ätzende, explosive Materialien und andere ähnliche Materialien und Substanzen transportieren, die eine Gefahr für Personen und Eigentum darstellen können.

• Der Parkplatz hat eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h und es gelten die im Gesetz vom 20. Juni 1997, Straßenverkehrsgesetz (Gesetzblatt von 2005, Nr. 108, Artikel 908, in der jeweils gültigen Fassung) enthaltenen Regeln für den Verkehr von Fahrzeugen.

Preisliste der Parkplätze für Nicht-Hotelgäste:

1. Personenkraftwagen — 15 PLN brutto für jede angefangene Stunde.

Standards für den Jugendschutz im Hotel GLAR Conference & SPA

Präambel

Unter Berücksichtigung des Inhalts der Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und in Anerkennung der wichtigen Rolle der Wirtschaft bei der Gewährleistung der Achtung der Rechte von Kindern, insbesondere des Rechts, ihre Würde und Freiheit vor allen Formen von Schaden zu schützen, nimmt „Credit Sureties“ Sp. z o. o. (im Folgenden „das Unternehmen“) dieses Dokument als Modell für Regeln und Verfahren an, die für den Fall gelten, dass ein Kind, das sich im Conference Centre — Training in Wiss aufhält Elka Hotel GLAR Conference & SPA (im Folgenden „Hotel“ genannt) besteht Schaden und in um solchen Gefahren vorzubeugen. Wir werden die Kinderschutzpolitik in unserem Hotel anhand dieser Regeln umsetzen:

1. Das Hotel führt seinen Betrieb unter größter Achtung der Menschenrechte durch, insbesondere der Rechte von Kindern als schutzbedürftigen Personen.

2. Das Hotel ist sich seiner Rolle bei der Führung sozial verantwortlicher Geschäfte und der Förderung wünschenswerter sozialer Einstellungen bewusst.

3. Das Hotel betont insbesondere die Bedeutung der gesetzlichen und sozialen Verpflichtung, die Strafverfolgungsbehörden über jede vermutete Straftat zum Nachteil von Kindern zu informieren, und verpflichtet sich, sein Personal in diesem Bereich zu schulen.

4. Das Hotel verpflichtet sich, das Personal über die Umstände zu informieren, die darauf hindeuten, dass ein Kind in der Unterkunft verletzt werden könnte, und darüber, wie auf solche Situationen schnell und angemessen reagiert werden kann.

5. Eine Form der wirksamen Prävention von Kindesmissbrauch ist die Identifizierung des Kindes in der Einrichtung und seine Beziehung zu dem Erwachsenen, mit dem es sich in der Einrichtung aufhält. Das Hotelpersonal unternimmt alle möglichen Schritte, um das Kind und seine Beziehung zu dem Erwachsenen, mit dem es sich in der Unterkunft aufhält, zu identifizieren.

6. Bedeutung von Begriffen:

a) Kind/Minderjährige — jede Person unter 18 Jahren;

b) Hotelangestellter/Hotelpersonal — Person, die von „Poręacje Kredytowe“ Sp. z o. o. mit der Erfüllung von Aufgaben im Hotel beauftragt wurde, unabhängig von der Art der Übertragung dieser Aufgaben, einschließlich einer Person, die im Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrags angestellt ist, eines Auszubildenden, eines Praktikanten und eines Freiwilligen, unabhängig von der Staatsbürgerschaft und dem Alter dieser Person.

I. REGELN ZUR GEWÄHRLEISTUNG SICHERER BEZIEHUNGEN ZWISCHEN MINDERJÄHRIGEN UND HOTELANGESTELLTEN, INSBESONDERE VERHALTENSWEISEN, DIE MINDERJÄHRIGEN GEGENÜBER NICHT GESTATTET SIND:

1. Der Kontakt des Personals mit Kindern sollte nur während der Arbeitszeit stattfinden und die Ziele betreffen, für die das Personal verantwortlich ist. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, anderen gegenüber offen und transparent zu handeln, um das Risiko einer Fehlinterpretation ihres Verhaltens zu minimieren und darüber hinaus sicherzustellen, dass sie bei Aktivitäten mit Kindern in Sicht- oder Hörweite anderer Mitarbeiter bleiben.

2. Hotelangestellte, die direkten Kontakt zu Minderjährigen haben, sollten ihre Aufgaben so erfüllen, dass die Rechte Dritter, insbesondere die Rechte von Kindern, respektvoll, höflich und kulturell respektiert werden. Dabei sollten sie jegliches Verhalten unterlassen, das den persönlichen Bereich des Minderjährigen verletzen oder ihm ein Gefühl von Gefahr, Unbehagen oder Angst vermitteln könnte.

3. Das Personal ist verpflichtet, jedes Mal zu prüfen, ob die Reaktion, Kommunikation oder Handlung gegenüber dem Kind der Situation angemessen, sicher, gerechtfertigt und fair gegenüber anderen Kindern ist. In der Kommunikation mit den Kindern ist es verpflichtet, geduldig zu sein, den Kindern aufmerksam zuzuhören und ihnen altersgerechte und situationsgerechte Antworten zu geben, wobei die mögliche Behinderung des Kindes zu berücksichtigen ist.

4. Bei Entscheidungen, die das Kind betreffen, ist das Personal verpflichtet, es darüber zu informieren und zu versuchen, seine Erwartungen zu berücksichtigen. Unter Wahrung des Rechts des Kindes auf Privatsphäre ist das Personal verpflichtet, ihm dies so bald wie möglich zu erklären, wenn es notwendig ist, den Grundsatz der Vertraulichkeit aufzuheben, um das Kind zu schützen.

5. Insbesondere ist es inakzeptabel:

- die Anwendung jeder Form von Gewalt gegen Minderjährige, sei sie verbaler oder vor allem körperlicher Art, einschließlich Beschämung, Demütigung, Respektlosigkeit und Beleidigung des Kindes, Anschreien des Kindes in einer anderen Situation als der, die sich aus der Sicherheit des Kindes oder anderer Kinder ergibt; Schlagen, Stoßen, jegliche Verletzung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes, Berühren des Kindes auf eine Weise, die als unanständig oder unangemessen angesehen werden kann;

- Weitergabe sensibler Informationen über das Kind an unbefugte Personen, einschließlich anderer Kinder, wobei das Verbot sowohl das Bild des Kindes als auch Informationen über seine familiäre, wirtschaftliche, medizinische, vormundschaftliche und rechtliche Situation umfasst;

- Aufnahme des Bildes des Kindes (Filmen, Sprachaufnahmen, Fotografieren) für private Zwecke sowie die Möglichkeit, dass Dritte die Bilder von Kindern ohne vorherige Zustimmung der Erziehungsberechtigten des Kindes und des Kindes selbst zusammenführen können;

- über private Kommunikationskanäle (privates Telefon, E-Mail, Instant Messaging, Profile in sozialen Netzwerken) jegliche Beziehung zum Kind aufzubauen, unangemessene Vorschläge zu machen, einschließlich sexueller Kommentare, Witze, Gesten und Weitergabe sexueller und pornografischer Inhalte an Kinder unabhängig von ihrer Form; Kinder an ihren Wohnort einzuladen, sie außerhalb der Arbeitszeit zu treffen;

- Kindern Alkohol, Tabakerzeugnisse oder illegale Substanzen anzubieten sowie diese in Anwesenheit von Kindern zu konsumieren.

6. Hotelangestellte sollten auf störendes Verhalten Minderjähriger achten, das auf eine Schädigung hinweisen könnte, und versuchen, den Minderjährigen zu kontaktieren, falls der Verdacht auf einen solchen Schaden besteht. Wenn ein Minderjähriger versucht, Kontakt zu einem Mitarbeiter aufzunehmen, sollte er ihm zuhören und sich nach Möglichkeit möglichst umfassend über die Situation des Minderjährigen informieren. Das Personal ist verpflichtet, den Kindern zu versichern, dass sie, wenn sie sich in einer Situation aufgrund eines bestimmten Verhaltens oder bestimmter Worte unwohl fühlen, das Personal oder den Hoteldirektor darüber informieren können und dass sie eine angemessene Reaktion und/oder Unterstützung erwarten können.

7. Betreuung von Minderjährigen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder mit Behinderungen:

a. Minderjährige mit besonderen Bedürfnissen und Behinderungen benötigen in der Regel mehr Fürsorge. Von den Mitarbeitern wird erwartet, dass sie in solchen Fällen detaillierte Sensibilität walten lassen und klare und unmissverständliche Mitteilungen herausgeben. Von großer Bedeutung ist das aufmerksame Zuhören von Minderjährigen. Vernachlässige nicht, was sie sagen;

b. Wenn es notwendig ist, einem Minderjährigen mit Behinderungen bei persönlichen Aktivitäten zu helfen, sollte das Personal dem Kind ein umfassendes Verständnis des Problems vermitteln und die dokumentierte Zustimmung des Elternteils (Erziehungsberechtigten) einholen;

c. Minderjährige mit Behinderungen oder besonderen Schwierigkeiten können schneller als andere aus der Gruppe ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund wird der Fähigkeit des Personals, solchen Kindern zuzuhören, besondere Aufmerksamkeit geschenkt, zumal es schwierig sein kann, ihre Gefühle ihnen gegenüber auszudrücken.

II. REGELN UND VERFAHREN ZUR IDENTIFIZIERUNG DES IM HOTEL UNTERGEBRACHTEN MINDERJÄHRIGEN UND SEINER BEZIEHUNG ZU DEM ERWACHSENEN, BEI DEM ER SICH AUFHÄLT:

1. Identifizieren Sie nach Möglichkeit das Kind und seine Beziehung zu dem Erwachsenen, mit dem es im Hotel wohnt. Die Identifizierung wird vom Personal an der Rezeption beim Check-in im Hotel und von anderen Mitarbeitern in ungewöhnlichen und/oder verdächtigen Situationen, die auf ein mögliches Risiko hinweisen, dem Kind Schaden zuzufügen, zwingend vorgenommen.

2. Um das Kind und seine Beziehung zu der Person, mit der es sich in der Einrichtung aufhält, zu identifizieren, gehen die Mitarbeiter wie folgt vor:

a. fragt nach der Identität des Kindes und nach der Beziehung des Kindes zu der Person, mit der es in der Einrichtung angekommen ist oder sich dort aufhält. Zu diesem Zweck können Sie einen Ausweis oder ein anderes Dokument anfordern, das bestätigt, dass ein Erwachsener das Sorgerecht für das Kind in der Einrichtung hat (z. B. ein Ausweis eines Kindes, aus dem die Verwandtschaft hervorgeht, ein Personenstandsurkunde, eine Gerichtsentscheidung). In Ermangelung eines Ausweises müssen Sie nach den Einzelheiten des Kindes fragen (Name, Vorname, Adresse, PESEL-Nummer);

b. in Ermangelung von Unterlagen, aus denen die Beziehung zwischen dem Kind und dem Erwachsenen hervorgeht, sollten der Erwachsene und das Kind nach dieser Beziehung befragt werden;

c. wenn der Erwachsene nicht Elternteil oder Erziehungsberechtigter des Kindes ist, fragen Sie nach, ob er eine gerichtliche Entscheidung über das Sorgerecht für das Kind oder die notarielle Zustimmung des Elternteils, mit dem Kind zu reisen, oder ob ein Dokument vorliegt, das die Zustimmung der Eltern zur gemeinsamen Abreise des Erwachsenen mit dem Kind belegt (z. B. eine schriftliche Erklärung).

d. Falls ein Erwachsener keine Einverständniserklärung der Eltern hat, fragen Sie bitte nach der oben genannten Telefonnummer, um ihn anzurufen und zu bestätigen, dass das Kind mit Wissen und Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten zusammen mit einem ausländischen Erwachsenen in der Einrichtung wohnt.

3. Widersetzt sich ein Erwachsener der Vorlage des Dokuments des Kindes und/oder der Angabe der Verwandtschaft, muss das Personal erklären, dass das Verfahren der Sicherheit von Kindern dient, die das Hotel nutzen, und dass es in Absprache mit den in diesem Bereich tätigen NRO entwickelt wurde. Nach der positiven Erläuterung der Angelegenheit dankt Ihnen das Personal für die Zeit, die Sie aufgewendet haben, um sicherzustellen, dass das Kind gut betreut wird, und betont erneut, dass das Verfahren darauf ausgelegt ist, die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten.

4. Bei Schwierigkeiten bei der Identifizierung des Kindes und der Bestätigung, dass sich das Kind mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten im Hotel befindet, informiert das Personal den Vorgesetzten oder den Hoteldirektor. Von dem Moment an, in dem die ersten Zweifel aufkamen, sollten sowohl das Kind, insbesondere wenn es von einer Behinderung betroffen ist, als auch ein Erwachsener unter ständiger Aufsicht des Personals stehen und nicht alleine gelassen werden. In einer solchen Situation hat das Personal die Regeln und Verfahren anzuwenden, um der begründeten Annahme zu entsprechen, dass das Wohlergehen eines Minderjährigen im Hotel gefährdet ist.

III. REGELN UND VERFAHREN FÜR DIE REAKTION IM FALL DER BEGRÜNDETEN ANNAHME, DASS DAS WOHLERGEHEN EINES MINDERJÄHRIGEN, DER SICH AUF DEM GELÄNDE EINER HOTELANLAGE AUFHÄLT ODER TOURISTISCHE DIENSTLEISTUNGEN IN ANSPRUCH NIMMT, GEFÄHRDET IST:

1. Alle Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, Berichte über Vorfälle anzunehmen, die den Minderjährigen gefährden, und ihn zu unterstützen. Das Personal ist verpflichtet, den unmittelbaren Vorgesetzten oder den Hoteldirektor unverzüglich mündlich sowie schriftlich zu informieren, indem es eine entsprechende Arbeitsnotiz über den Ablauf der Veranstaltung einreicht. Die Notiz kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

2. Wenn das Personal, einschließlich Mitarbeiter anderer Abteilungen des Hotels als der Rezeption, z. B. Mitarbeiter des Parkservice, der Bar und des Restaurants, des SPA-Bereichs, des Sicherheitsdienstes usw., Zeuge ungewöhnlicher und/oder verdächtiger Situationen mit Kindern wird, sollte es unverzüglich den Vorgesetzten oder den Hoteldirektor benachrichtigen, der beschließen wird, einzugreifen. Die Übermittlung von Informationen sollte am selben Tag erfolgen, an dem der Mitarbeiter misstrauisch wird oder informiert wird. Wenn der Mitarbeiter an einem bestimmten Tag nicht mehr im Hotel anwesend ist, ist er verpflichtet, telefonisch Auskunft zu geben.

3. Ein begründeter Verdacht auf Kindesmissbrauch liegt vor, wenn:

a. das Kind hat dem Hotelangestellten die Tatsache des Schadens aufgedeckt,

b. Der Mitarbeiter hat einen Schaden festgestellt,

c. Das Kind trägt Anzeichen von Schäden (z. B. Kratzer, Blutergüsse) und der Ermittler reagiert zusammenhanglos und/oder chaotisch und/oder schämt sich oder es liegen andere Umstände vor, die auf eine Schädigung hinweisen könnten, z. B. wenn er pornografisches Material mit Kindern im Zimmer eines Erwachsenen findet.

4. Formen des Kindesmissbrauchs:

a. ein Verbrechen zum Nachteil eines Kindes begangen hat (z. B. sexuelle Ausbeutung, Kindesmissbrauch),

b. es gab eine andere Form von Schaden, die kein Verbrechen ist, wie Schreien, körperliche Bestrafung, Demütigung,

c. die Lebensbedürfnisse des Kindes (z. B. in Bezug auf Ernährung, Hygiene oder Gesundheit) wurden vernachlässigt.

5. Bei begründetem Verdacht, eine Straftat zum Nachteil des Kindes begangen zu haben, sollte verhindert werden, dass das Kind und die Person, die im Verdacht steht, dem Kind Schaden zugefügt zu haben, aus dem Hotel entfernt werden. In begründeten Fällen kann die verdächtige Person in Gewahrsam genommen werden. In einer solchen Situation sollte diese Person bis zum Eintreffen der Polizei unter der Aufsicht von zwei Mitarbeitern in einem separaten Raum, der für andere Gäste unzugänglich ist, aufbewahrt werden. In diesem Fall ist es notwendig, auf die Sicherheit des Kindes zu achten. Das Kind sollte bis zum Eintreffen der Polizei in der Obhut eines Mitarbeiters sein.

6. Besteht der begründete Verdacht, dass eine Straftat im Zusammenhang mit dem Kontakt des Kindes mit dem biologischen Material des Täters (Sperma, Speichel, Epidermis) vorliegt, muss verhindert werden, dass sich das Kind bis zum Eintreffen der Polizei wäscht und esst/trinkt.

7. Nach der Übernahme des Kindes durch die Polizei müssen das Überwachungsmaterial und andere sachdienliche Beweise (z. B. Dokumente) über den Vorfall sichergestellt und auf Anfrage der Dienststelle dem Staatsanwalt oder der Polizei eine Kopie davon per Einschreiben oder persönlich ausgehändigt werden.

8. Wurde Kindesmissbrauch von einem Bediensteten gemeldet, so wird die Person von allen Formen des Kontakts mit Kindern (nicht nur dem Kind, dem Unrecht getan wurde) ausgeschlossen, bis der Fall geklärt ist.

9. Für den Fall, dass ein Mitglied des Hotelpersonals einem Kind einen Schaden zugefügt hat, als eine Straftat zu seinem Nachteil begangen zu haben, sollte der Hotelmanager alle Umstände des Falls prüfen und insbesondere die Person, die des Schadens verdächtigt wird, das Kind und andere Zeugen des Vorfalls anhören. Ist die Verletzung des Kindeswohls erheblich, insbesondere wenn es zu einer Diskriminierung oder Verletzung der Würde des Kindes gekommen ist, sollte die Beendigung des Rechtsverhältnisses mit der Person, die den Schaden begangen hat, in Betracht gezogen oder den Vorgesetzten dieser Person eine solche Lösung empfohlen werden. Wenn die Person, die den Schaden begangen hat, nicht direkt beim Unternehmen, sondern bei einem Dritten angestellt ist, sollte empfohlen werden, dieser Person den Zutritt zur Einrichtung zu verbieten und gegebenenfalls den Vertrag mit der kooperierenden Einrichtung zu kündigen.

10. Im Falle des Verdachts, ein Kind durch ein anderes Kind im Hotel verletzt zu haben, ist es notwendig, das Kind und seine Betreuer sowie das Kind, das dem Missbrauch ausgesetzt war, und seine Erziehungsberechtigten getrennt zu befragen. Darüber hinaus sollten Sie mit anderen Personen sprechen, die Kenntnis von der Veranstaltung haben. Zusammen mit den Bezugspersonen des missbrauchenden Kindes sollte ein Korrekturplan entwickelt werden, um unerwünschte Verhaltensweisen zu ändern. Zusammen mit den Bezugspersonen des geschädigten Kindes sollte ein Plan erstellt werden, der auch Möglichkeiten zur Isolierung des Kindes vor Gefahrenquellen umfasst. Stellen Sie bei Gesprächen sicher, dass das Kind, bei dem der Verdacht besteht, einem anderen Kind Schaden zugefügt zu haben, nicht von Bezugspersonen, anderen Erwachsenen oder anderen Kindern verletzt wird. Wenn sich solche Umstände bestätigen, sollte auch in Bezug auf dieses Kind Maßnahmen ergriffen werden.

11. Alle Personen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Amtspflichten Informationen über Kindesmissbrauch oder damit zusammenhängende Informationen erhalten haben, sind verpflichtet, diese Informationen vertraulich zu behandeln, mit Ausnahme von Informationen, die autorisierten Einrichtungen im Rahmen von Interventionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Es ist absolut verboten, in den Medien über solche Ereignisse zu berichten.

IV. VERFAHREN UND PERSONEN, DIE FÜR DIE EINREICHUNG VON MELDUNGEN ÜBER MUTMASSLICHE STRAFTATEN ZUM NACHTEIL MINDERJÄHRIGER UND FÜR DIE BENACHRICHTIGUNG DES GUARDIAN COURT ZUSTÄNDIG SIND:

1. Im Notfall sollten bei Verdacht, dass das Leben des Kindes gefährdet ist oder die Gefahr einer schweren Verletzung besteht, sofort die zuständigen Dienste (Polizei, Krankenwagen) unter der Telefonnummer 112 oder 998 (Krankenwagen) informiert werden. Die Dienststellen werden von dem Bediensteten informiert, der zuerst die Drohung erhalten hat und der dann das Einsatzprotokoll ausfüllt.

2. Bei Schwierigkeiten bei der Identifizierung des Kindes und bei fehlender Bestätigung, dass sich das Kind mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten des Kindes im Hotel befindet, beschließt der Obere, der über die Situation informiert wurde, die Polizei zu benachrichtigen oder im Zweifelsfall das Gespräch mit einem verdächtigen Erwachsenen zur weiteren Klärung zu übernehmen. Bestätigt das Interview die Verurteilung eines Versuchs oder einer Begehung einer Straftat zum Nachteil des Kindes, teilt der Vorgesetzte dies der Polizei mit.

3. Je nach Situation und Ort außerhalb der in den Punkten 1 und 2 genannten Situationen überprüft der Vorgesetzte oder der Hotelmanager anhand der Informationen des Personals, ob der Verdacht auf Kindesmissbrauch gerechtfertigt ist. Zu diesem Zweck wählt er geeignete Maßnahmen zur Klärung der Situation aus oder beschließt, die Intervention durchzuführen, und legt dann fest, welche Einrichtungen und Institutionen über den mutmaßlichen Missbrauch des Minderjährigen informiert werden sollten.

4. Interventionen in Fällen von Kindesmissbrauch werden vom Hoteldirektor durchgeführt, der dauerhaft eine andere Person mit dieser Aufgabe beauftragen kann. Im Falle der Ernennung einer solchen Person werden ihre Daten (Vor- und Nachname, E-Mail, Telefon) an das Personal, die Kinder und die Erziehungsberechtigten weitergegeben. Wenn eine andere Person mit der Durchführung von Interventionen beauftragt wird, wird unter dem Begriff Hoteldirektor die Person verstanden, die für die Durchführung der Intervention verantwortlich ist.

5. Wenn Kindesmissbrauch gemeldet wurde, führt der Hotelmanager ein Interview mit dem Kind und anderen Personen, die von dem Vorfall und der persönlichen (familiären, gesundheitlichen) Situation des Kindes, insbesondere seinen Erziehungsberechtigten, Kenntnis haben oder haben könnten. Der Direktor der Einrichtung ist bestrebt, den Ablauf der Veranstaltung festzulegen.

6. Der Hoteldirektor informiert die Erziehungsberechtigten über die Pflicht, mutmaßlichen Kindesmissbrauch der zuständigen Institution (Staatsanwaltschaft/Polizei oder Familienvormundschaftsgericht) zu melden.

7. Nachdem der Hotelmanager die Erziehungsberechtigten gemäß dem vorstehenden Punkt informiert hat, übermittelt er der Staatsanwaltschaft oder der Polizei eine Mitteilung über den Verdacht einer Straftat oder einen Antrag auf Überprüfung der Situation der Familie an das Bezirksgericht, die Familienabteilung und die Jugendabteilung, das Sozialamt.

8. Für den Fall, dass eine Straftat gegen ein Kind begangen wurde, erstellt der Hoteldirektor eine Mitteilung über die Möglichkeit der Begehung einer Straftat und leitet sie an die örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft weiter.

9. Handelt es sich bei der Person, die des Schadens verdächtigt wird, um ein Kind im Alter zwischen 13 und 17 Jahren und stellt sein Verhalten eine strafbare Handlung dar, muss das örtliche Familiengericht oder die örtliche Polizei ebenfalls schriftlich informiert werden.

10. Handelt es sich bei der Person, die der Schädigung verdächtigt wird, um ein Kind über 17 Jahre und stellt sein Verhalten eine Straftat dar, muss die örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft schriftlich informiert werden.

11. Falls sich aus dem Gespräch mit den Betreuern ergibt, dass sie nicht daran interessiert sind, dem Kind zu helfen, das Ereignis zu ignorieren oder das geschädigte Kind auf andere Weise nicht zu unterstützen, stellt der Hotelmanager einen Antrag auf Untersuchung der Situation der Familie, den er an das zuständige Familiengericht richtet.

12. Über jede Intervention wird ein Protokoll erstellt, das dem vom Organ geführten Interventionsregister beigefügt wird.

13. Im Falle einer Benachrichtigung an die Polizei oder andere autorisierte Stellen gelten für die Übermittlung personenbezogener Daten von Erwachsenen und Minderjährigen an diese die entsprechenden Bestimmungen über die Bereitstellung personenbezogener Daten an staatliche Stellen.

V. DER KOMPETENZBEREICH DER PERSON, DIE FÜR DIE VORBEREITUNG DES PERSONALS DES UNTERNEHMENS AUF DIE ANWENDUNG DER STANDARDS VERANTWORTLICH IST, DIE GRUNDSÄTZE FÜR DIE VORBEREITUNG DIESES PERSONALS AUF IHRE ANWENDUNG UND DIE METHODE ZUR DOKUMENTATION DIESER TÄTIGKEIT:

1. Die Normen treten am 23. Juli 2024 in Kraft.

2. Die Bekanntgabe der Standards erfolgt durch Veröffentlichung auf der Website des Hotels und durch Veröffentlichung an der Hotelrezeption, ebenfalls in abgekürzter Version, die für Kinder bestimmt ist, bis zum 31. Juli.

3. Der Hoteldirektor macht die Mitarbeiter mit dem Inhalt der Standards vertraut und teilt ihnen die Regeln für ihre Anwendung mit. Dies geschieht, indem der Text zusätzlich elektronisch übermittelt wird. Dies gilt für alle Mitarbeiter innerhalb von 14 Tagen nach Einführung der Standards und jedes Mal, wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt oder neue Aufgaben unter Beteiligung von Kindern übertragen werden.

4. Das Personal des Hotels bestätigt schriftlich, dass es sich mit den Unterlagen des Unternehmens und den Regeln für die Anwendung von Schutzmaßnahmen gegen Bedrohungen durch Sexualkriminalität und Jugendschutz vertraut gemacht hat, indem es eine entsprechende Erklärung abgibt.

5. Der Hoteldirektor ist verantwortlich für die Schulung der Hotelangestellten in der Anwendung der im Unternehmen geltenden Jugendschutzstandards und der im Unternehmen geltenden Verfahren, insbesondere in folgenden Bereichen:

a. die Notwendigkeit, zu reagieren und ungewöhnliche oder verdächtige Situationen, in denen der Verdacht auf Kindesmissbrauch besteht, dem Vorgesetzten unangemessene Verzögerungen zu melden;

b. die Art der Kommunikation mit dem Minderjährigen und verbotenes Verhalten.

6. Die in Nummer 5 genannten Schulungen werden regelmäßig, mindestens einmal pro Jahr, durchgeführt. Die Teilnahme an der Schulung wird durch eine persönliche Anwesenheitsliste bestätigt.

7. Das Unternehmen wird die Standards mindestens alle zwei Jahre überprüfen, um sicherzustellen, dass sie an die aktuellen Bedürfnisse angepasst und die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Die Ergebnisse der Bewertung werden schriftlich dokumentiert.

8. Über offengelegte oder gemeldete Vorfälle oder Ereignisse, die das Wohlergehen des Minderjährigen gefährden, wird eine interne Aufzeichnung erstellt, die im Hotel aufbewahrt wird und für die der Hotelmanager verantwortlich ist.

Vorstand des Unternehmens

Standards für den Jugendschutz im Hotel GLAR Conference & SPA — Version für Kinder

Lieber junger Gast,

Wir freuen uns, Sie in unserem Hotel begrüßen zu dürfen! Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden sind für uns von größter Bedeutung. Im Folgenden finden Sie die Regeln, die uns helfen, uns um Sie und andere junge Gäste zu kümmern. Bitte lies sie sorgfältig durch.

I. Wir sorgen uns um Ihre Sicherheit auf dem Hotelgelände

• Versuchen Sie immer, sich in Begleitung von Eltern oder Erziehungsberechtigten im Hotel zu bewegen.

• Sie können einige Orte nur in Anwesenheit von Eltern oder Erziehungsberechtigten nutzen, z. B. ein Fitnessstudio, ein Schwimmbad, eine Sauna und einen Wellnessbereich.

• Wenn Sie sich verirren oder Hilfe benötigen, melden Sie sich beim nächstgelegenen Hotelangestellten, z. B. an der Rezeption. Unsere Mitarbeiter tragen Geschäftskleidung und Ausweise, sodass Sie sie leicht erkennen können.

• Orte, die Sie kennen müssen: Evakuierungsausgänge, Rezeption, Restaurant.

• Denken Sie daran, dass Sie zum Beispiel niemand verletzen, schreien, herausfordern, schubsen, schlagen, zucken, demütigen oder in Verlegenheit bringen kann. Wir sagen NEIN zu allen Formen von Gewalt.

II. Sei vorsichtig

• Bewahren Sie Ihre Zimmerkarte immer an einem sicheren Ort auf und geben Sie sie nicht an Dritte weiter.

• Öffnen Sie Fremden nicht die Tür. Wenn jemand an deine Tür klopft und du dir nicht sicher bist, wer es ist, frage zuerst deine Eltern oder rufe die Rezeption an.

• Wenn ein Fremder versucht, mit Ihnen zu sprechen oder Ihnen etwas vorschlägt, informieren Sie sofort Ihre Eltern oder einen Hotelangestellten.

• Niemand kann ohne Ihre Zustimmung und die Zustimmung Ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten Fotos von Ihnen machen.

• Benutzen Sie den Pool immer in Anwesenheit von Erwachsenen. Unsere Rettungsschwimmer sind hier, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.

• Betreten Sie den Saunabereich nicht ohne Eltern/Erziehungsberechtigte!!! Sie können ihn zur vorgesehenen Zeit benutzen. Die Nutzung der Sauna ist ein intimer Vorgang und sollte unter angenehmen Bedingungen durchgeführt werden. So wie Kinder Nacktheit nicht miterleben sollten, wollen Saunagänger sich der Anwesenheit von Kindern nicht bewusst sein.

• Laufen Sie nicht im Hotel. Im Pool herumzulaufen ist besonders gefährlich, da Sie ausrutschen können. Wenn Sie Korridore, Treppen, in einem Restaurant oder auf einer Terrasse entlanglaufen, stellen Sie nicht nur eine Gefahr für sich selbst dar, sondern auch für andere Personen, die sich dort aufhalten.

III. Nutzen Sie das Internet sicher

• Denken Sie bei der Nutzung des WLAN des Hotels an die Netzwerksicherheit.

• Geben Sie Ihre persönlichen Daten nicht weiter und informieren Sie die Eltern nicht, wenn Sie etwas beunruhigt.

IV. Respektiere andere Personen, die im Hotel übernachten

• Denken Sie daran, immer höflich zu sein und andere Gäste und das Hotelpersonal zu respektieren.

• Seien Sie freundlich zu anderen Kindern, die im Hotel übernachten. Benutze das Spielzimmer im Einklang mit anderen.

• Versuchen Sie, die Ordnung in Ihrem Zimmer und in den Räumlichkeiten des Hotels aufrechtzuerhalten.

V. Probleme melden

• Wenn Sie etwas beunruhigt oder etwas Schlimmes passiert, informieren Sie sofort Ihre Eltern, Erziehungsberechtigten oder das Hotelpersonal.

• Melden Sie uns, wenn anderen Kindern Schaden zugefügt wird.

• Scheuen Sie sich nicht, über Ihre Gefühle und Erfahrungen mit Schaden zu sprechen.

VI. Denken Sie daran

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihren Aufenthalt sicher und angenehm zu gestalten. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie uns jederzeit direkt kontaktieren, telefonisch unter +48 91 327 55 00, E-Mail recepcja@hotelglar.pl

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Meleksem Transport

1. Das Centrum Konferenzjno-Szkoleniowe Hotel Glar Conference & SPA befindet sich in der Wisełka ul. Sosnowa 15 bietet im Rahmen seines Angebots für Hotelgäste einen kostenlosen Service für den Personentransport zum Strand und vom Strand zum Hotel an, im Folgenden als Service bezeichnet, gemäß den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Regeln.

2. Der Service dauert ca. 25 Minuten und wird nach einer genau festgelegten Route in genau festgelegten Zyklen durchgeführt. Der Service wird von dem Fahrer durchgeführt, der ein Elektrofahrzeug fährt.

Transport zum Strand:

10:00 Uhr — Transport vom Hotel zu den Stränden

10:30 — Transport vom Hotel zu den Stränden

11:00 Uhr — Transport vom Hotel zu den Stränden

11:30 — Transport vom Hotel zu den Stränden

Transport vom Strand:

15:00 Uhr — Transport vom Strand zum Hotel

15:30 — Transport vom Strand zum Hotel

16:00 — Transport vom Strand zum Hotel

16:30 — Transport vom Strand zum Hotel

3. Die Dienstleistungen werden zwischen 10:00 und 11:30 Uhr und 15:00 bis 16:30 Uhr erbracht, sofern die für die Durchführung geeigneten Wetterbedingungen vorliegen.

4. Treffpunkt ist der Eingang zum GLAR Hotel im Falle des Transports zum Strand und der Eingang zu den Stränden an der „Tavern na Wydmach“ im Falle des Transports zum Hotel.

5. Die Nutzung des Dienstes berechtigt Sie, ein Elektrofahrzeug mit einem Fahrer gemäß den in diesen Bestimmungen festgelegten Regeln von maximal 5 Personen und einem Fahrer gleichzeitig zu fahren.

6. Der Service kann von Personen genutzt werden, die älter als 7 Jahre sind. Minderjährige unter 18 Jahren, die den Service nutzen, bleiben jederzeit unter der Obhut ihrer Erziehungsberechtigten. GLAR Conference & SPA übernimmt während des Dienstes kein Sorgerecht für die im ersten Satz genannten Personen. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, während des gesamten Dienstes bei den im ersten Satz genannten Personen zu bleiben und sie zu betreuen und das Verhalten ihrer Schutzbefohlenen während dieser Zeit zu überwachen. Es ist verboten, mit Kindern „auf den Knien“ zu fahren.

7. Während des Transports sind Personen, die den Service nutzen, verpflichtet, gleichmäßig auf den Sitzen zu sitzen und sich an den Handläufen festzuhalten. Es ist verboten, Körperteile außerhalb des Fahrzeugs zu balancieren, zu kippen oder freizulegen. Personen, die den Service nutzen, sind verpflichtet, die Empfehlungen des Fahrers zu befolgen.

8. Personen, die den Service nutzen, sind verpflichtet, diese Vorschriften und die allgemeinen Vorschriften des Woliński-Nationalparks einzuhalten.

9. Personen, die an einem von einem Fahrer gefahrenen Elektrofahrzeug teilnehmen, bestätigen, dass sie diese Vorschriften kennen.

10. Bei der Nutzung des Dienstes müssen Sie alle Anweisungen des Fahrers befolgen, der das Fahrzeug bedient.

11. Das Hotel übernimmt keine Verantwortung für die Folgen von Unfällen, die darauf zurückzuführen sind, dass die Teilnehmer die Vorschriften, Anordnungen und Anweisungen des Fahrers nicht einhalten.

12. Das Hotel behält sich das Recht vor, eine behinderte Person auf der angegebenen Route mitzunehmen, falls Sitzplätze in einem Elektrofahrzeug verfügbar sind, das kein Gast des Hotels ist.

13. Das Hotel behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.

Der Service wird vom 20. Juni bis 30. September 2025 angeboten.

Buchen Sie einen Aufenthalt im Herzen der Natur

8 Vorteile bei Direktbuchung
während der Sommerzeit im GLAR Hotel

Happy Hours im A'La Carte Restaurant

15% Rabatt auf alles täglich zwischen 13:00 und 16:00 Uhr

Rabatte auf Behandlungen und Kosmetika im SPA

15% Rabatt im Paket "Urlaub"

Gutschein für Dienstleistungen im Hotel

im Spa oder im Restaurant im Paket "Urlaub"

Niedrigere Parkgebühren

nur 40 PLN / Tag

Spezialpreis für Abendessen

im Standardangebot mit Frühstück

Begrüßungsweinglas

am ersten Tag des Aufenthalts

Tägliche Nachfüllung

Mineralwasser und Zimmer, Nespresso-Kaffee und Tee

Kostenlose Melex-Transfers

Gäste des Hotels zum Strand

Sosnowa 15
72-513 Wisełka Wyspa Wolin, PL

+48 91 327 55 00

recepcja@hotelglar.pl

So nah bei dir

Hotel › Stettin 1,10 h

Hotel › Kołobrzeg 1.30 h

Hotel › Danzig 4,50 h

Hotel › Warschau 6.20 Uhr

Hotel › Berlin 2,40 Uhr

Hotel › Breslau 4.50 h

Hotel › Posen 3,30 Uhr

Hotel › Krakau 7.20 Uhr