Parkhausordnung
• Mit der Einfahrt in das Parkhaus erklärt sich der Benutzer des Fahrzeugs mit den Bedingungen dieser Regelung einverstanden und verpflichtet sich, sie einzuhalten.
• Der Hotelparkplatz besteht aus separaten oberirdischen Parkplätzen und Plätzen in der Tiefgarage.
• Die Gebühren für das Parken richten sich nach der Preisliste, die an der Hotelrezeption erhältlich ist. Für Hotelgäste wird eine Tagesgebühr auf dem Parkplatz erhoben.
• Bei Nichtzahlung der Gebühr kann das Hotel alle Maßnahmen ergreifen, um den Abschluss eines Stellplatzmietvertrags zu dokumentieren und den fälligen Betrag auf der Grundlage der allgemeinen Vorschriften einzufordern.
• Das oberirdische Parkhaus ist ein überwachtes und bewachtes Parkhaus. Der Parkplatz in der Tiefgarage ist ein überwachter und bewachter Parkplatz.
• Die Benutzer sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge auf den dafür vorgesehenen Plätzen zu parken, mit Ausnahme der als reserviert gekennzeichneten Plätze. Das Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der für das Parken vorgesehenen Plätze ist nicht gestattet.
• Es ist verboten, Fahrzeuge auf den für Behinderte vorgesehenen Parkplätzen abzustellen, es sei denn, man ist im Besitz eines gültigen Parkausweises gemäß Art. 8 Abs. 3 des Verkehrsgesetzes, der sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht ist.
• Das auf dem Parkplatz abgestellte Fahrzeug muss mit abgestelltem und verriegeltem Motor abgestellt werden.
• Der Benutzer des Fahrzeugs haftet für Schäden, die durch das Fahrzeug verursacht werden, einschließlich der Verunreinigung des Parkplatzes.
• Der Benutzer haftet für Schäden, die von den ihn begleitenden Personen verursacht werden.
• Es ist strengstens untersagt, Fahrzeuge zu betreten, die brennbare, ätzende, explosive und ähnliche Materialien und Stoffe transportieren, die eine Gefahr für Personen und Sachen darstellen können.
• Auf dem Gelände des Parkplatzes gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h und es gelten die Verkehrsregeln des Straßenverkehrsgesetzes vom 20. Juni 1997 (Gesetzblatt 2005, Nr. 108, Pos. 908 mit Änderungen).
Preisliste des Parkplatzes für Personen, die keine Hotelgäste sind:
1. Personenkraftwagen - 15 PLN brutto für jede angefangene Stunde.